12. - 14. 4. 2019 | 9.00 - 18.00 +386 2 564 2 100

Technische Richtlinien

Was Sie als Aussteller wissen müssen


Bestellung des Ausstellungsplatzes

Die kleinste Ausstellungsfläche, die der Aussteller bestellen kann ist folgende:

  • 9 m2 square metres Hallen
  • 10 m2 Außenfläche

Ausführung und Anschaltung von technischen Anschlüssen auf dem Ausstellungsplatz

An allen Ausstellungsflächen sind folgende technische Anschlüsse möglich

Strom

Die Stromleitungen am Ausstellungsplatz führt der Unternehmer aus, der mit der Ausrüstung der Ausstellungsflächen beauftragt wurde. Er muss den Stromkasten mit der Haupt- und Nebenschaltung sicherstellen. Den Anschluss an das Stromnetz führt der seitens des Messehauses Pomurski sejem beauftragte Fachmann aus.

Wasser

Wasserleitungen kann nur der vom Messehaus Pomurski sejem beauftragte Unternehmer ausführen.

Telefon, Telefax, ISDN

Fernmeldeleitungen kann nur der vom Messehaus Pomurski sejem beauftragter Fachmann ausführen.

Aufstellung und Ausstattung von Ausstellungsplätzen

Die Aufstellung und die Ausstattung des Ausstellungsplatzes kann der Aussteller den seitens des Messehauses Pomurski sejem beauftragten Unternehmern in Auftrag geben. Wenn der Aussteller vor hat, den Ausstellungsplatz selbst aufzustellen und auszustatten, muss er das mindestens 30 Tage vor dem eigentlichen Messebeginn schriftlich dem Verantwortlichen für die technischen Dienste auf der Messe mitteilen, wobei er auch die genaue Adresse des ausführenden Unternehmers nennen muss.

Technische Standards an Ausstellungsplätzen und in Hallen

Höhe von Ausstellungsplätzen

In der Regel werden die Ausstellungsflächen ebenerdig ausgeführt.

  • Standardhöhe des Ausstellungsplatzes beträgt 2500 mm
  • Für die Wandhöhen, die diesen Standard überschreiten,

ist die Genehmigung des Messeveranstaltalters notwendig.

Ausnahmsweise ist auch eine Aufstellung von Ausstellungsflächen in Etagen möglich, wofür aber ebenfalls eine Genehmigung vom Messeveranstalter eingeholt werden muss.

Verkostungen und Verkauf an der Messe

Die Verkostungen müssen schriftlich dem Projektleiter der Messe angekündigt werden.

Der Verkauf am Messestand selbst ist nur mit der Genehmigung des Grundstückbesitzers möglich. Die Genehmigungen werden vom Messehaus Pomurski sejem, gegen Entrichtung einer Gebühr, eingeholt. Die Kontaktperson dafür ist der Projektleiter der Messe.

Die Genehmigung muss man mindestens 15 Tage vor dem Messebeginn erwerben.

Versicherung von Ausstellungsexponaten

Die Versicherung von Ausstellungsexponaten obliegt dem Aussteller.

Schutz

Für den Schutz von Ausstellungsflächen ist der Veranstalter verantwortlich.